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Verurteilung nach Datenklau

Das Bundesstrafgericht verurteilte einen ehemaligen Banker zu zwei Jahren bedingter Haft und einer Busse von 3‘500 Franken. Der Banker hat Daten von Bankkunden kopiert und via Mittelsmann an Deutschland verkauft. Der Mann gestand und stimmte dem Vorwurf der Bundesanwaltschaft, er habe über zwei Jahre an seinem Arbeitsplatz Daten von 1‘500 bis 2‘500 vermögenden deutschen Bankkunden gesammelt, zu.

 

Mitarbeiter entwendet und verkauft vertrauliche Daten
Für 2,5 Millionen Franken sollen die Kundendaten und vertrauliche Bank-Informationen über die Geschäftsstrategie zum Umgang mit deutschen Kunden an das Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft worden sein. Initiant der Affäre war ein inzwischen verstorbener österreichischer Mittelsmann. Dieser soll durch Zufall die handgeschriebene Datensammlung entdeckt haben. Er erkannte das Gewinnpotential der Datensammlung und nach Absprache mit dem Banker kontaktierte er anschliessend die deutschen Behörden. Gemäss Bundesanwaltschaft seien darauf aus Deutschland Aufträge für weitere Recherchen erfolgt. Der Stein kam ins Rollen und die beiden lieferten Datensätze zu 1‘500 bis 2‘500 Bankkunden mit Depotwerten von 1,8 bis 2 Milliarden Franken nach Deutschland. Der Österreicher erhielt von den deutschen Behörden 2,5 Mio. Euro, der Banker bekam davon rund 320‘000 Euro.

 

Strafuntersuchung als Folge
Nachdem die Affäre an die Öffentlichkeit gelangte, leitete die Bundesanwaltschaft die Strafuntersuchung ein. Der Schuldspruch lautet nun auf qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienst, Geldwäscherei, Verletzung des Geschäftsgeheimnisses und Verletzung des Bankgeheimnisses. Der ehemalige Arbeitgeber des Bankers machte Zivilforderungen über 30‘000 Franken geltend und die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft beläuft sich auf 180‘000 Franken.

 

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